Mit einem „Brandbrief" hat der Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e.V. an die Wiesbadener Bundestagsabgeordneten appelliert, der von der Bundesregierung im Rahmen des Sparpakets beschlossenen Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger nicht zuzustimmen. Seit der Wohngeldreform vom 1. Januar 2009 werden erstmals auch Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Je nach Haushaltsgröße werden Pauschalbeträge ab 24,- Euro monatlich zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Die Bundesregierung will jetzt diese Heizkostenkomponente wieder streichen und so 100 Mio. Euro einsparen. Sie argumentiert, der Heizkostenzuschuss sei zu einem Zeitpunkt eingeführt worden, als die Energiekosten auf einem historisch hohen Stand lagen, dies sei heute anders, die Situation habe sich erfreulicherweise entspannt.
Dem wird seitens des Mieterbundes energisch widersprochen. „Die Begründung der Bundesregierung ist lückenhaft und fehlerhaft. Tatsächlich sind die Energiepreise, zunächst vor allem die Heizölpreise, im ersten Halbjahr 2010 wieder drastisch angestiegen. Heute liegt der Preis für Heizöl um rund 35 Prozent höher als am 1. Januar 2009, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Wohngeldreform. Die Situation bei den Energiekosten hat sich nicht entspannt", heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten.
„Mit der Wohngeldreform 2009 wurde die Struktur der Wohngeldberechnung geändert und letztlich dem Umstand Rechnung getragen, dass die Heizkosten als wesentlicher Faktor der zu zahlenden Miete nicht länger unberücksichtigt bleiben dürfen", erklärte der Vorsitzende des Mieterbundes Wiesbaden, Helmut Domann. Rund 15 Prozent der Gesamtmietbelastung entfielen heute - wie auch schon im Jahr 2009 - auf die Heiz- und Warmwasserkosten.
„Gleichzeitig wurde mit der Wohngeldreform 2009 und der Heizkostenkomponente zumindest ansatzweise eine Gerechtigkeitslücke geschlossen", heißt es in dem Schreiben weiter. Während die Bezieher von Arbeitslosengeld II alle Unterkunftskosten einschließlich der Heizkosten, erstattet bekommen, erhalten Wohngeldempfänger mit einem oft nur geringfügig höheren Einkommen nur einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten. Wenn dann bei den Wohnkosten die Heiz- und Warmwasserkosten gänzlich unberücksichtigt blieben, sei dies nicht nachvollziehbar. In Wiesbaden wären rund 4.000 vor allem einkommensschwächere Haushalte von der Streichung des Heizkostenzuschusses betroffen.