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Wohngeldkürzung ist ungerecht

„Die Streichung des Heizkostenzuschusses beim Wohngeld ist ungerecht und falsch. Betroffen sind hiervon rd. 4.000 vor allem einkommensschwächere Haushalte in Wiesbaden, vor allem Rentnerhaushalte. Auch die Begründung zur Wohngeldkürzung ist falsch. Der zum 1. Januar 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss ist nicht wegen gesunkener Energiekosten überflüssig geworden. Im Gegenteil, heute liegt der Ölpreis mehr als 30 Prozent über dem Ölpreis vom 1. Januar 2009", kommentierte der Vorsitzende des Mieterbundes Wiesbaden und Umgebung e.V., Helmut Domann, die geplanten Wohngeldkürzungen im Rahmen des Sparpaketes der Bundesregierung. „Wir empfinden es als unerträglich, dass ausgerechnet bei den einkommensschwächsten Bevölkerungsschichten der Rotstift angesetzt wird, während z.B. die Steuergeschenke für das Hotelgewerbe in Höhe von über 1 Mrd. Euro unangetastet bleiben."

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zum Wohnen, der an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird, die nicht Sozialhilfe oder ALG II erhalten. Mit der Wohngeldreform 2009 wurden Heizkosten erstmals bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Je nach Haushaltsgröße werden Pauschalbeträge zur Miete, die für die Wohngeldhöhe maßgeblich ist, hinzugerechnet. Bei Ein-Personen-Haushalten sind es 24 Euro, bei Zwei-Personen-Haushalten 31 Euro und für jedes weitere Familienmitglied kommen 6 Euro zusätzlich im Monat dazu.

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