Die Kündigungssperrfrist für Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, soll nach den Plänen der Hessischen Landesregierung künftig nur noch fünf statt wie bisher zehn Jahre betragen.
"Bislang sind Mieter umgewandelter Mietwohnungen in Wiesbaden zehn Jahre vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt. Die Kündigungssperrfristverordnung hat zum Ziel, Mieter in bestimmten Gebieten mit angespannter Wohnungsmarktlage vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen - diesen Schutz sehen wir mit einer verkürzten Kündigungssperrfrist nicht mehr gegeben. Die Hessische Landesregierung beugt sich damit Vermieterinteressen, eine Tendenz, die sich auch auf bundespolitischer Ebene mit den geplanten Mietrechtsänderungen der CDU/CSU- und FDP-Regierung abzeichnet", empört sich Jost Hemming, Geschäftsführer des Mieterbundes Wiesbaden und Umgebung e.V. Die Pläne der Landesregierung seien das falsche Signal an die Akteure am Wohnungsmarkt.
"Wir befürchten, dass mit einer Verkürzung der Kündigungssperrfrist auf fünf Jahre eine weitere Umwandlungswelle in Wiesbaden droht. Davon betroffen wären vor allem innerstädtische Wohnviertel mit hohem Bestand an Altbauwohnungen. Viele alteingesessene Mieter müssten dann wegen Eigenbedarfskündigung um ihre Wohnung fürchten. Folge wäre eine Verdrängung von Mietern unterer und mittlerer Einkommensschichten, für die es problematisch sein dürfte, bezahlbaren Wohnraum in der gewohnten Wohnumgebung zu finden. Gründe dafür sind die ohnehin schon hohen Mieten und die Verknappung des Wohnungsangebotes. Hinzu kommt, dass der Druck auf den Wiesbadener Wohnungsmarkt durch verstärkten Zuzug von außen und geringe Neubautätigkeit weiter zugenommen hat", fasst Hemming die Sorgen der Mieter in Wiesbaden zusammen. Eine kürzere Kündigungssperrfrist könne außerdem dazu führen, dass betroffene Mieterhaushalte vermehrt zum Spielball von Umwandlungsspekulanten werden, so Hemming.