Die bevorstehende Adventszeit ist u.a. die Zeit erhöhter Alarmbereitschaft bei Feuerwehren und Ordnungskräften. So mancher Adventskranz hat schon ganze Wohnungen und Häuser in Schutt und Asche gelegt. Wie sieht es mit der Haftung des Mieters aus? Hierauf gibt der Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e.V. in einer Presseerklärung Auskunft.
Hat ein Mieter durch einfache Fahrlässigkeit einen Brandschaden in seiner Wohnung verursacht, kann die Gebäudeversicherung des Vermieters nicht vom Mieter die Kosten zurückverlangen - auch dann nicht, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für den Schaden aufkommen müsste, entschied der Bundesgerichtshof (Az: BGH IV ZR 273/05).
Nach Informationen des Mieterbundes Wiesbaden richtete im vorliegenden Fall ein in Brand geratener Adventskranz in der Wohnung einer Mieterin einen Schaden von fast 26.000 Euro an. Die Gebäudeversicherung des Vermieters regulierte zunächst den Schaden, verlangte dann aber von der Mieterin bzw. deren Haftpflichtversicherung Schadenersatz. Diesen Anspruch lehnte der Bundesgerichtshof ab: „Wer in Folge einfacher Fahrlässigkeit einen Brandschaden an den Mieträumen verschuldet, ist regelmäßig von einem Rückgriff des Gebäudeversicherers geschützt." Dies folge aus dem Versicherungsvertrag zwischen Vermieter und Gebäudeversicherer, der für derartige Fälle einen „konkludenten Regressverzicht" enthalte. An dieser Auslegung ändere sich auch dann nichts, wenn der leicht fahrlässig handelnde Mieter selbst versichert sei und seine Haftpflichtversicherung ebenfalls eintrittspflichtig wäre.
Nicht um einen brennenden, sondern um einen bunten Adventskranz ging es in einem anderen Rechtsstreit. Hier wollte der Vermieter einem Mieter verbieten, einen bunten Adventskranz außen an seiner Wohnungstür anzubringen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 25 T 500/89) ist das Schmücken von Türen mit einem Kranz aber Ausdruck einer alten Weihnachtstradition und muss toleriert werden, so der Mieterbund Wiesbaden. Der Mieter darf den Adventskranz an die Tür hängen.