Wiesbaden, den 25.11.2003
Vermietertricks
Seit Jahren bilden Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern über Heiz- und Betriebskostenabrechnungen mit weitem Abstand den Spitzenreiter in den Beratungsstunden des Mieterschutzvereins Wiesbaden und Umgebung e.V.. Und in mehr als der Hälfte der Abrechnungen werden die sechs Beraterinnen und Berater fündig, weil die Abrechnungen entweder lapidare Fehler enthalten oder aber von Vermieterseite versucht wird, entgegen gesetzlichen Bestimmungen Kosten in der Abrechnung unterzubringen, die dort nicht hineingehören. Doch nun wurde dem Mieterschutzverein ein Mietvertrag zur Überprüfung präsentiert, der selbst den Rechtsberatern die Sprache verschlug.
Obwohl im Gesetz ausdrücklich festgeschrieben ist, dass über die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, die ein Mieter jeden Monat zu zahlen hat, jährlich abzurechnen und die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrech-nungszeitraums vorzulegen ist, versuchte ein Taunussteiner Vermieter die zwingende Vorschrift des Gesetzes dadurch zu umgehen, dass er in den Mietvertrag die Klausel aufnahm: „Eine Heiz- oder Nebenkostenabrechnung findet nur dann statt, wenn die Kosten die Vorauszahlung übersteigen“. Das heißt, wenn dem Vermieter eine Nachforderung zusteht, hätte der Mieter zu zahlen. Wenn der Mieter aber eine Rückzahlung zu erwarten hat, hätte er nach dieser Klausel hierauf keinen Anspruch. „Eine derartige Dreistigkeit eines Vermieters habe ich schon lange nicht mehr erlebt“, kommentiert der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins, Jost Hemming, den Fall.
Dies sei ein glatter Verstoß gegen das Gesetz und damit nicht rechtswirksam. Selbstver-ständlich habe der Mieter einen Anspruch darauf, dass nicht nur jährlich über die Betriebs-kosten abgerechnet wird, sondern dass ihm auch ein eventuelles Guthaben umgehend ausbezahlt wird. Dieser Fall zeige einmal mehr, wie wichtig es heutzutage sei, sich einen Mietvertrag vor Unterschriftsleistung genau durchzulesen und im Falle von Unklarheiten Rechtsrat einzuholen, erklärte Hemming.
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