Wiesbaden, den 02.01.2001
Mieterschutzverein als qualifizierte Einrichtung anerkannt
Der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. wurde nach dem Mieterverein Kassel als zweiter hessischer Mieterverein zum Jahreswechsel vom Bundesverwaltungsamt in die Liste qualifizierter Einrichtungen aufgenommen und als solche der zuständigen Kommission der Europäischen Gemeinschaft zugeleitet. Damit ist der Mieterschutzverein auch künftig als anerkannter Verbraucherverband berechtigt, im Rahmen von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen gegen die Verwendung oder Empfehlung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Formularmietverträgen, Klage zu erheben. Solche Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf können nur Einrichtungen geltend machen, die vom Bundesverwaltungsamt in Köln in eine solche Liste qualifizierter Einrichtungen aufgenommen wurden.
Bereits in der Vergangenheit hatte der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. erfolgreich gegen eine Reihe von Klauseln in den Mietvertragsformularen des Haus- und Grundbesitzerverbandes bei Gericht Klage eingereicht, weil die Klauseln die Mieterinnen und Mieter unangemessen benachteiligten. Im letzten Verfahren, das 1998 vor dem Bundesgerichtshof endete, hatte der Mieterschutzverein 6 Klauseln beanstandet und in 5 Fällen Recht bekommen.
"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes versetzt uns in die Lage, auch künftig Klauseln von Mietverträgen kritisch zu beleuchten und notfalls vom Gericht überprüfen zu lassen", kommentierte Mieterschutzvereins-Geschäftsfüher Jost Hemming die Entscheidung.
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