Wiesbaden, den 16.02.2001

Vorsicht beim Kauf - Mieterschutzverein rät zur genauen Prüfung

Das hatten sich die Vertreter der Hausbau Rheinland-Pfalz wohl etwas anders vorgestellt. Rund 100 Mieterinnen und Mieter der Goerdeler Straße 10-16 waren der Einladung zu einem Informationsabend in das Gemeinschaftszentrum Klarenthal gefolgt, wo ihnen die Vertreter der Hausbau den Erwerb ihrer Mietwohnungen schmackhaft machen wollten. Doch die Mieterinnen und Mieter interessierten ganz schnell andere Fragen. Sie nutzten die Gelegenheit, um ihren Unmut über zahlreiche Mängel in der Wohnanlage kund zu tun. Fragen zu ungepflegten Außenanlagen, unzureichende Hausmeisterleistungen, in Keller eindringendes Regenwasser, Fragen nach der Brandsicherung, unterlassene Winterdienste, zahlreiche Mängel in den Wohnungen u.s.w. strapazierten zunehmend die Nerven der Hausbauvertreter. Dabei wollten diese doch den Mietern den Erwerb ihrer Wohnungen mit Vorzugsangeboten schmackhaft machen. Zwar wurden offiziell keine Kaufpreise genannt, jede Mietpartei erhielt am Ende der Veranstaltung einen Briefumschlag mit einem persönlichen Angebot, doch glaubten offensichtlich die Hausbauvertreter, mit der Beispielsrechnung für eine 80 m² große Wohnung, die angeblich für nicht mehr als 800,00 DM im Monat finanziert werden könne, besondere Sahnestückchen für die Mieterinnen und Mieter bereitzuhalten. Jost Hemming vom Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. rät zur Vorsicht und genauen Prüfung der Angebote. [kursiv]Erwerber von Eigentumswohnungen müssten wissen, auf was sie sich einlassen. Sie seien zwar Eigentümer ihrer 4 Wände, gleichzeitig aber den Beschlüssen der Eigentümerversammlung unterworfen. Und diese würden nicht selten dem Einzel-interesse entgegenstehen. Die Mehrheitsentscheidungen der Eigentümerversammlung seien auch für die Minderheit bindend. Selbst wenn die Hausbau die Wohnungen den Mieterinnen und Mietern zum Vorzugspreis von schätzungsweise 2.000,00 DM pro m² anbieten und der Erwerb derzeit mit vergleichsweise günstigen 6 % Hypothekenzinsen finanziert werden könne, müsse man sich darüber im klaren sein, dass nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bei steigenden Zinsen die ursprüngliche Finanzierung komplett über den Haufen geworfen werde könne. Dies hätte in der Vergangenheit schon so manchen Eigentümer wieder zum Verkauf seiner Wohnung gezwungen, weil er sie nicht mehr finanzieren konnte. Alleine mit der Finanzierung des Kaufpreises sei es im übrigen nicht getan. Hinzu kommen die nicht geringen Notariatskosten und die Grunderwerbssteuer. Außerdem kassieren natürlich auch die Banken noch Gebühren. Zu den reinen Finanzierungskosten der Wohnung kämen außer den üblichen Betriebskosten Einzahlungen auf die Instandhaltungsrücklagen und die Verwaltungskostenpauschale. Die Höhe der regelmäßig zu entrichtenden Verwaltungskosten bezifferte der Hausbauvertreter mit 460,00 DM je Wohnung, was nach Auskunft von Mietervereinsgeschäftsführer Jost Hemming über dem Pauschalsatz des öffentlich geförderten Wohnungsbaus liegt. Dem gegenüber hält Hemming die geplante Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage, die die Hausbau Rheinland-Pfalz vorab zu zahlen bereit ist und mit 60 Pfennig je m² und Monat beziffert wurde, für lächerlich gering. Die nach den Vorschriften für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgeschriebenen Instandhaltungspauschalen lägen je nach Baualter zwischen 18,00 DM und knapp 22,00 DM pro m² und Jahr, was rund das Dreifache dessen sei, was die Hausbau zu zahlen bereit ist. Hier müssten die Erwerber mit kräftigen Steigerungen rechnen, weil ansonsten die notwendigen Instandhaltungen und Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum nicht finanziert werden können.[/kursiv] Der Mieterschutzverein bestreitet nicht, dass es im Einzelfall für Mieter interessant sein kann, ihre Wohnung zu erwerben. Wichtig sei, die Angebote zuvor einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Wie auch die Vertreter der Hausbau erklärten, kann kein Mieter gewungen werden, seine Wohnung zu kaufen. Auch im Falle eines Fremderwerbs seien die Mieter derzeit geschützt. Die Mietverträge bleiben bestehen und müssen von einem Erwerber übernommen werden. Außerdem gilt derzeit immer noch bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren. Allerdings plant hier die Bundesregierung im Rahmen der Mietrechtsreform eine gewisse Lockerung. Trotzdem seien auch danach die Mieter nicht schutzlos. Für Fragen steht der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. seinen Mitgliedern während seiner täglichen Sprechstunde zur Verfügung.

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