Wiesbaden, den 06.03.2001

Service des Mieterschutzvereins: Antragsformulare für Heizkostenzuschuss

Wegen der gestiegenen Energiepreise zahlt der Staat vielen Haushalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss, um finanzielle Härten auszugleichen. Der Heizkostenzuschuss beträgt 5,- DM/qm. Er wird unabhängig von der Beheizungsart gezahlt. Es spielt also keine Rolle, ob mit Gas, Öl, Fernwärme oder Strom geheizt wird, ob über Zentralheizung, Etagenheizung oder mehrere Einzelöfen. Anspruchsberechtigt sind Wohngeldempfänger, also Haushalte, die zwischem dem 1.10.2000 und dem 31.3.2001 mindestens drei Monate hintereinander Wohngeld bezogen haben. An diese Haushalte wird der Heizkostenzuschuss automatisch, ohne Antragstellung ausgezahlt. Aber auch Haushalte mit geringem Einkommen ohne Wohngeld erhalten den Zuschuss. Diese Haushalte müssen allerdings einen Antrag stellen. Das Antragsformular ist beim Wohnungsamt der Stadt Wiesbaden erhältlich. Als besonderen Service hält aber auch der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V., Adelheidstraße 70, das Formular in kopierter Form bereit. Wer Zugang zum Internet hat, kann sich das Formular sogar von den Web-Seiten des Mieterschutzvereins [fett]www.mieterverein-wiesbaden.de[/fett] herunterladen. Auch auf den Web-Seiten der Stadt Wiesbaden sind die Formulare in herunterladbarer Form erhältlich. Mietervereins-Geschäftsführer Jost Hemming weist noch einmal darauf hin, dass der Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses bis spätestens 30.4.2001 beim Wohnungsamt abgegeben sein muss. Als weiteren Service hält der Mieterschutzverein auf seinen Web-Seiten die Wohngeldbroschüre der Bundesregierung mit den neuen Wohngeldtabellen sowie die dazugehörigen Anträge bereit. Ebenso sind die Antragsformulare in kopierter Form in der Geschäftsstelle des Mieterschutzvereins erhältlich.

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