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Wiesbaden, den 03.01.2008

Nach dem Jahreswechsel: Nebenkostennachforderungen für 2006 verspätet

Vermieter, die ihren Mietern jetzt erst die Heiz- oder Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2006 präsentieren, werden möglicherweise eine Überraschung erleben. Ihre Mieter können nämlich eventuelle Nachzahlungen als verspätet zurückweisen. Darauf hat der Mieterbund Wiesbaden u. Umgebung e.V. zum Jahresbeginn hingewiesen. Nur wenn Vermieter nachweisen können, dass sie die Verzögerung nicht zu vertreten haben, können auch jetzt noch Nachforderungen aus dem Jahr 2006 geltend gemacht werden. Diese Ausschlussregelung gelte allerdings nicht für Rückforderungsansprüche von Mietern, die ein Guthaben aus einer Abrechnung hätten. Dieses Guthaben stehe den Mietern auch weiterhin zu, auch wenn eine Nebenkostenabrechnung des Jahres 2006 erst jetzt präsentiert werde.

Wie der Geschäftsführer des Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e.V., Jost Hemming, in einer Presseerklärung mitteilte, war diese gesetzliche Neuregelung, die seit 2001 in Kraft ist, besonders wichtig, weil sich in früheren Jahren bei einer steigenden Zahl von Vermietern die Unsitte eingeschlichen hatte, über mehrere Jahre hinweg Nebenkostenvorauszahlungen nicht abzurechnen und dann Mieter mit horrenden Nachzahlungen für mehrere Jahre zu konfrontieren. Mit dieser Unsitte habe es seit der Mietrechtsreform ein Ende. Jetzt herrsche schneller Klarheit.

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