Wiesbaden, den 06.02.2008
Das Thema „Heiz- und Nebenkostenabrechnung“ ist der Dauerbrenner in den Beratungsstunden des Mieterbundes Wiesbaden und Umgebung e.V.. Kein Wunder, steigen diese Wohnkosten doch von Jahr zu Jahr, und ein Ende der Fahnenstange ist nicht abzusehen.
Nach Mitteilung des Vorsitzenden des Mieterbundes Wiesbaden, Helmut Domann, sind rund die Hälfte aller Heiz- und Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft oder erläuterungsbedürftig. Dies beginne schon meist damit, dass es an der notwendigen Klarheit fehlt. So würden immer wieder in den Abrechnungen Sammelpositionen gebildet, bei denen ein Mieter nicht genau wisse, was sich dahinter verberge. Doch dieser Praxis hat das Landgericht Wiesbaden mit seinem Beschluss 2 S 15/07 einen Riegel vorgeschoben. In Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung hat das Landgericht festgestellt, dass es bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten zu den Mindestanforderungen einer nachvollziehbaren Abrechnung gehört, „auch sachlich zusammenhängende Kostenblöcke“ getrennt anzugeben. Sammelpositionen wie zum Beispiel „städtische Gebühren“ oder „Wasser/Strom“ genügen ebenso wenig wie die häufig anzutreffende Sammelposition „Versicherungen“.
Vor dem Hintergrund der täglichen Erfahrungen rät Domann allen Mieterinnen und Mietern eine genaue Überprüfung ihrer Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Sollten diese den Anforderungen einer geordneten Zusammenstellung der Gesamtkosten mit der Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel nicht entsprechen, sollte man als Mieter die Abrechnung zurückweisen. Der Mieterbund Wiesbaden ist dabei seinen Mitgliedern gerne behilflich.