Wiesbaden, den 10.09.2008

Trickst die GWH auch?

Nach der Deutschen Annington ist nun auch die GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Hessen mbH ins Visier der Kritik des Mieterbundes Wiesbaden geraten. „Bisher waren wir Tricksereien der GWH eigentlich nicht gewohnt“, erklärte Mieterbund Geschäftsführer Jost Hemming. Doch die Klagen von Mietern der GWH hat nun dort die Alarmglocken klingen lassen.

Anlass der Kritik ist die Vorgehensweise der GWH bei der Durchsetzung von Renovierungsansprüchen. „Üblicherweise ist die Renovierung kraft Gesetzes die Pflicht des Vermieters“, erklärte Hemming. Diese Pflichten werden aber bei fast allen Vermietern, so auch bei der GWH, über entsprechende Regelungen im Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt. Doch hat der Bundesgerichtshof mit einer Reihe von Entscheidungen eine Vielzahl von Mietvertragsklauseln für unwirksam erklärt, so auch die Klauseln in vielen GWH-Mietverträgen. Dies ist der GWH durchaus auch bekannt. In dem dem Mieterbund vorliegenden Fall wurde einem Mieterehepaar vor ihrem Auszug nun ein „Vorabnahmeprotokoll“ präsentiert, in dem eine Reihe von Renovierungsarbeiten aufgeführt wurden, die die Mieter in Unkenntnis der Rechtslage durch ihre Unterschrift „bestätigt und anerkannt“ haben. „Eine solche Vorgehensweise halten wir in Anbetracht der klaren Rechtslage zumindest für unlauter, versucht die GWH damit doch nur die Unerfahrenheit und Unkenntnis vieler Mieter auszunutzen und die unwirksamen Renovierungsklauseln in ihren Mietverträgen nachträglich zu „reparieren“, erklärte Geschäftsführer Hemming.

Der Mieterbund rät allen Mieterinnen und Mietern, solche Abnahmeprotokolle auf keinen Fall zu unterschreiben. Eine Verpflichtung hierzu bestehe nicht. Von der GWH erwartet man in der Zukunft eine Änderung ihrer Vorgehensweise.

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