Wiesbaden, den 16.10.2001

Mietrechtsreform und Euro

Seit dem 1. September 2001 ist die lang erwartete Mietrechtsreform in Kraft, die mit verschiedenen Änderungen, teils zu Gunsten, teils aber zu Lasten der Mieter verbunden ist. "Obwohl die Änderungen vielfältig sind, ändert sich an bestehenden Mietverträgen nichts", erklärte der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Wiesbaden und Umgebung e.V., Jost Hemming. Das heißt, es besteht keine Notwendigkeit, den bisherigen Mietvertrag "anzupassen" oder gar einen neuen Mietvertrag mit völlig neuen Vereinbarungen abzuschließen. Soweit das neue Mietrecht Änderungen enthält, die sich auf bestehende Mietverträge auswirken, gelten diese Änderungen kraft Gesetzes, das heißt automatisch, ohne dass der Vertrag geändert werden müsste. Dies ist besonders für die Kündigungsfristen, aber auch für die Nebenkostenabrechnung oder die Kaution zu beachten. Vergleichbares gilt auch für die Einführung des Euro – auch hierdurch ändert sich an bestehenden Mietverträgen nichts, mit Ausnahme der Tatsache, dass DM-Beträge nach dem festgelegten Schlüssel in Euro umgerechnet werden. Allerdings sollte jeder Mieter umgerechnete Beträge genau nachrechnen, um sicherzustellen, dass hier keine Mieterhöhung versteckt ist, erklärte Hemming.

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