Wiesbaden, den 09.11.2001
Mieterschutzverein warnt vor Wohnraumverknappung
Vor einer allzu laschen Handhabung der geltenden Zweckentfremdungsverordnung hat der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Haus Sonnenberger Straße 14 (WT vom 9. November 2001) die Stadtverwaltung gewarnt. "Nach unseren Beobachtungen hat sich die Situation am Wiesbadener Wohnungsmarkt in den letzten Monaten erheblich verschärft", erklärte Mieterschutzvereins-Geschäftsführer Jost Hemming. Die Mieten ziehen wieder kräftig an. Wenn dann auch noch immer mehr Wohnraum in Büroraum umgewidmet werde, trage dies zusätzlich zur Verschärfung der Lange am Wohnungsmarkt bei.
Hemming erinnerte daran, dass für die Wohngebiete in Wiesbaden nach wie vor die Hessische Zweckentfremdungsverordnung gilt. Die Zweckentfremdungsverordnung wurde erlassen, um die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen dauerhaft sicherzustellen. Diese Zielsetzung sei aber gefährdet, wenn den Hauseigentümern allzu leicht die Möglichkeit eingeräumt werde, zwecks Erzielung höherer Gewinne Wohnraum in Gewerberaum umzuwandeln. Gerade am Beispiel des Hauses Sonnenberger Straße 14, das in einem allgemeinen Wohngebiet liegt, könne die Stadt deutlich machen, dass sie nach wie vor die Zielsetzungen der bestehenden Verordnung ernst nimmt und alles unternimmt, um die Wohnraumversorgung in Wiesbaden zu sichern.
Hemming verwies des Weiteren auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, in dem entschieden wurde, dass in Stadtteilen, die als allgemeine Wohngebiete gelten, grundsätzlich keine Bürogebäude errichtet werden dürfen. Zur Begründung führte der VGH u. a. aus, dass eine festgelegte Nutzung als Wohngebiet dem Schutz der Nachbarn diene und nicht einfach ignoriert werden dürfe. Was für die Errichtung von neuen Bürogebäuden gelte, müsse grundsätzlich auch für bereits bestehende Gebäude und deren geplante Umwidmung gelten.
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