Wiesbaden, den 17.06.2003

Mieterschutzverein: Viel Polemik - wenig Sachkenntnis

In der Auseinandersetzung um den Fortbestand der Erhaltungssatzung in Wiesbaden hat sich erneut der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. zu Wort gemeldet. Sein Geschäftsführer, Jost Hemming, appellierte an die streitenden Parteien, wieder auf die Sachebene zurückzukehren und das Kind nicht mit dem Bade aus-zuschütten. Die Erhaltungssatzung diene unter anderem dazu, die Zusammensetzung der Wohn-bevölkerung zu erhalten. Dies könne nur gelingen, wenn die Stadt alle gesetzlich zulässigen Instrumente nutze, um die Vertreibung von alteingesessenen Mietern zu verhindern. Beim Mieterschutzverein könne man sich nicht vorstellen, dass die CDU diese Zielsetzung nicht auch unterstütze. Das von der CDU so heftig kritisierte Vorkaufsrecht habe zunächst mit der Erhaltungssatzung überhaupt nichts zu tun. In Gebieten einer Erhaltungssatzung werde zunächst lediglich der Rückbau, die Änderung oder die Nut-zungsänderung baulicher Anlagen unter den Genehmigungsvorbehalt der Gemeinde gestellt. Das heißt, die Gemeinde könnte regulierend eingreifen, wenn Mietern zum Beispiel durch Modernisierungsmaßnahmen und daraus resultierende Mie-terhöhungen, die weit über den Mietspiegel hinausgehen, die Vertreibung aus ihren Quartieren droht. Es wäre mehr als leichtsinnig, wenn sich die Stadt durch Abschaffung der Erhaltungssatzungen diese Interventionsmöglichkeit nehme. Entgegen der Meinung von Herrn Lorenz (CDU) reichten die allgemeinen Mieterschutzbestimmungen nicht aus, wie sich in der Praxis immer häufiger herausstelle. Die Praxis sehe leider so aus, dass stadtbekannte Aufkäufer von Altbauwohnungen als erstes die Miete bis auf das höchst zulässige Maß erhöhten, um daran anschließend umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen auf einen neuzeitlichen Standard anzukündigen, die dann eine weitere Mieterhöhung zur Folge hätten, die weit über das zulässige Maß des Mietspiegels hinausgingen. Dies führe in schöner Regelmäßigkeit zur Vertreibung der Bewohner und damit auch zur Veränderung in der Zusammensetzung der Wohn-bevölkerung. Und in den Fällen, in denen Wohnungen bereits entmietet seien, greifen Mieterschutzbestimmungen sowieso nicht. An ganz anderer Stelle eröffne dann das Gesetz der Kommune auch noch die Möglichkeit, in Erhaltungssatzungsgebieten vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Dies sei aber keine Mussvorschrift, sondern liege ganz allein im Ermessen der politischen Entscheidungsträger. Es wäre aber töricht, generell auf dieses Instrument zu verzichten, kann es doch im Einzelfall die Ultima Ratio sein, um einem Wohnungspekulanten das Handwerk zu legen. Man sei sich allerdings mit der CDU darin einig, dass unbedingt Wege gefunden werden müssen, wie verhindert werden kann, dass die Stadt im Wege des Vorkaufsrechts überhöhte Kaufpreise zahlt und dass sich Beispiele wie die Seerobenstraße 13 wiederholen.

Druckversion