Wiesbaden, den 02.01.2003
Nebenkostennachforderungen für 2001 verspätet
Vermieter, die ihren Mietern jetzt erst die Heiz- oder Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2001 präsentieren, werden möglicherweise eine unliebsame Überraschung erleben. Ihre Mieter können nämlich seit dem Jahreswechsel eventuelle Nachzahlungen als verspätet zurückweisen. Auf diese wichtige Neuerung im Mietrecht hat der Mieterschutzverein Wiesbaden u. Umgebung e.V. zum Jahresbeginn hingewiesen. Nur wenn Vermieter nachweisen können, dass sie die Verzögerung nicht zu vertreten haben, können auch jetzt noch Nachforderungen aus dem Jahr 2001 geltend gemacht werden.
Wie der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Wiesbaden und Umgebung e.V., Jost Hemming, in einer Presseerklärung mitteilte, war diese gesetzliche Neuregelung besonders wichtig, weil sich in den letzten Jahren bei einer steigenden Zahl von Vermietern die Unsitte eingeschlichen hatte, über mehrere Jahre hinweg Nebenkostenvorauszahlungen nicht abzurechnen und dann Mieter mit horrenden Nachzahlungen für mehrere Jahre zu konfrontieren. Mit dieser Unsitte habe es jetzt ein Ende. Jetzt herrsche schneller Klarheit. Hemming wies allerdings darauf hin, dass diese Neuregelung für alle Heiz- und Nebenkostenabrechnungen Gültigkeit hat, deren Abrechnungszeitraum nach dem 01.09.2001 endet. Da die meisten Nebenkostenabrechnungen als Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr hätten, könnten Mieter Nachforderungen aus dem Abrechnungszeitraum 2001 nunmehr als verspätet zurückweisen.
Diese Ausschlussregelung gelte allerdings nicht für Rückforderungsansprüche von Mietern, die ein Guthaben aus einer Abrechnung hätten. Dieses Guthaben stehe den Mietern auch weiterhin zu, auch wenn eine Nebenkostenabrechnung des Jahres 2001 erst jetzt präsentiert werde.
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