Wiesbaden, den 05.07.2007
Vermieter muss Nebenkostenvorauszahlung zurückzahlen
Mieter B. kann es noch gar nicht glauben: Mehr als 6.500,00 EUR soll er dank der Hilfe des Mieterbundes Wiesbaden und Umgebung e.V. von seinem Vermieter zurückerhalten. „Davon kann man schon mal einen kleinen Urlaub finanzieren oder nach derzeitigem Stand mehr als 86 Jahre den Mitgliedsbeitrag für den Mieterbund Wiesbaden begleichen“, erklärte dessen Geschäftsführer Jost Hemming.
Obwohl mietvertraglich vereinbart hatte Mieter B. von seinem Vermieter seit Beginn des Mietverhältnisses im Jahr 2000 trotz mehrfacher Aufforderung durch den Mieterbund keine Abrechnung über die monatlich geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen erhalten. Auch der angekündigte und durchgeführte Einbehalt der monatlichen Vorauszahlungen brachte den Vermieter nicht zum Einlenken. Er suchte hingegen sein Heil im Verkauf des Hauses. Nachdem das Eigentum gewechselt hatte, machte nun der Mieterbund Wiesbaden im Auftrag des Mieters beim alten Eigentümer die Rückzahlung der geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen für die Jahre 2000 bis 2004 geltend. Da der alte Eigentümer trotz Fristsetzung nicht reagierte, blieb dem Mieter nichts anderes übrig, als Klage beim Amtsgericht einzureichen. Und das Amtsgericht gab ihm hinsichtlich seiner Rückzahlungsforderung in vollem Umfang Recht (Az.: 93 C 6839/06 – 25). Es bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Mieters in Höhe von 6.518,97 EUR unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
„Einen solch schönen Erfolge kann man sicher nicht jeden Tag erzielen. Dieser Fall beweist aber einmal mehr, dass es sich immer wieder lohnt, Mitglied im Mieterbund zu sein“, erklärte Hemming abschließend.
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