Wiesbaden, den 19.04.2007
Ruppig
„Wie uns der Hausmeister der im Betreff genannten Liegenschaft in Kenntnis gesetzt hat, müsste dieser zur Instandsetzung der wackeligen Toilettenschüssel neue Löcher bohren und neu verschrauben. Diese Maßnahmen würden ca. 40,- EUR kosten. Da Sie diesen Einrichtungsgegenstand tagtäglich in Gebrauch haben, fordern wir Sie hierdurch namens und auftrags der von uns vertretenen Eigentümerin auf, die Arbeiten selbst auf Ihre Kosten bei der Firma F. in Auftrag zu geben. Dies fällt nicht in den Verantwortungsbereich Ihrer Eigentümerin“.
Die langjährigen Mieter waren zunächst sprachlos, als sie dieses Schreiben von einer namhaften Hausverwaltung in Wiesbaden erhielten. Doch sie wollten es bei der Sprachlosigkeit nicht belassen und schalteten den Mieterschutzverein Wiesbaden ein. „Unsere Mitglieder sind weder zur Beauftragung der Firma noch zur Ausführung der Arbeiten verpflichtet“, hieß es im Antwortschreiben an die Immobilienverwaltung. „Die Toilettenschüssel ist Bestandteil der Mietsache. Infolgedessen ist der Vermieter zur Instandhaltung und Instandsetzung auf seine Kosten verpflichtet“.
Doch offensichtlich wollte die Hausverwaltung einmal demonstrieren, wer hier am längeren Hebel sitzt. „Zunächst bedauern wir es sehr, dass Sie als langjährige Mieter der Wohnung nicht in der Lage sind, eine Toilettenschüssel zu befestigen und damit unnötige Kosten verursachen“, hieß es im Antwortschreiben an die Mieter. Und damit diese auch gleich wissen, was die Stunde geschlagen hat, schließt der Brief mit der Drohung: „Abschließend bitten wir um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Reklamationen namens und auftrags der von uns vertretenen Eigentümerin gehalten sind, die Mieterhöhungsmöglichkeiten zu überprüfen. Der guten Ordnung halber haben wir demnach den entsprechenden Zeitpunkt bereits schon jetzt vorgemerkt“.
Jost Hemming vom Mieterschutzverein schüttelt den Kopf. „Wir wissen zwar, dass einige Vermieter und Hausverwaltungen so denken und manchmal auch handeln, wenn sie Post von uns bekommen und an Ihre Vermieterpflichten erinnert werden. Dass aber eine derartige Ruppigkeit auch noch offen ausgesprochen zu Papier gebracht wird, ist eine neue Qualität der Auseinandersetzung“.
Druckversion