Wiesbaden, den 23.09.2004

Neue Mieterhöhungsbroschüre

Zwar stehen Fragen zu Mieterhöhungen z. Zt. nicht an erster Stelle in den Beratungsstunden des Mieterschutzvereins Wiesbaden und Umgebung e.V. Immerhin drehte sich aber im ersten Halbjahr 2004 noch jede 10. Rechtsberatung um die Frage, ob und inwieweit „tatsächlich mehr Miete gezahlt werden muss“. Zur Zeit steigen die Mieten im Bundesdurchschnitt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um knapp 1 Prozent pro Jahr. Regional, vor allem im Rhein-Main-Gebiet steigen die Preise aber nach wie vor deutlich schneller. Hier liegen die Mieten 30 bis 50 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von zurzeit 5,55 Euro netto kalt/qm. In Wiesbaden müssen nach Angaben von Mietervereinsgeschäftsführer Jost Hemming im Durchschnitt 8,-- Euro kalt/qm bei Anmietung einer Wohnung aufgebracht werden, für viele Mieterhaushalte ein zunehmendes Problem. [fett]Viele Mieterhöhungen fehlerhaft[/fett] Nach Einschätzung der Rechtsberater des Mieterschutzvereins sind unzählige Mieterhöhungen unzulässig oder unbegründet. Wer hier als Mieter ungeprüft zahlt, verschenkt leicht tausend Euro und mehr pro Jahr. Beispiele für immer wiederkehrende Fehler sind:  Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und von allen Vermietern unterschrieben werden. Textform ist zulässig.  Jahressperrfrist muss eingehalten werden. Frühestens 1 Jahr nach dem Einzug oder der letzten Mieterhöhung darf der Vermieter eine neue Vergleichsmietenerhöhung zuschicken.  Kappungsgrenze ist zu beachten. Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen. Die Miete darf dabei aber nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus gehen.  Vergleichsmietenerhöhungen sind ausgeschlossen, wenn ein Staffel- oder Indexmietvertrag oder ein Zeitmietvertrag mit „Festmiete“ abgeschlossen ist.  Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen immer begründet werden.  Zulässige Begründungsmittel sind: Mietspiegel oder Mietdatenbank oder Sachverständigen-Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen.  Wohnfläche mit entscheidend: Nicht nur der Quadratmeterpreis laut Mietspiegel, auch die Wohnfläche entscheidet, wie viel Miete letztendlich zu zahlen ist. Nachmessen kann sich hier lohnen.  Überlegungsfrist: Der Mieter hat ausreichend Zeit zu prüfen, ob er der Mieterhöhung zustimmen muss oder nicht. Die Überlegungsfrist läuft den Rest des Monats, in dem er das Mieterhöhungsschreiben erhalten hat und zusätzlich noch 2 weitere Monate.  Teilweise Zustimmung ist möglich. Der Mieter kann der vom Vermieter geforderten Mieterhöhung auch nur zu einem Teil zustimmen. [fett]Alle wichtigen Informationen zum Thema Mieterhöhung [/fett] Die neue Mieterbund-Broschüre „Mieterhöhung“ enthält alle wichtigen Informationen zum Thema Mieterhöhung. Vergleichsmiete, Zustimmungsverfahren, Mietspiegel, Kappungsgrenze, Sperrfrist, Staffelmiete usw.: Auf 68 Seiten wird leicht verständlich anhand zahlreicher Beispiele erläutert, welche Erhöhungen der Vermieter fordern darf und welche nicht. Neben der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete werden auch Grundzüge der Mieterhöhung nach Modernisierung oder der Mieterhöhung bei Sozialwohnungen dargestellt. Checklisten zu Mieterhöhungen und viele Tipps runden die Broschüre ab. Die Broschüre kostet 5 Euro und ist beim Mieterschutzverein in der Adelheidstr. 70 erhältlich oder kann beim DMB-Verlag, 10169 Berlin, oder unter www.mieterbund.de bestellt werden.

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