Wiesbaden, den 23.01.2007
Wiesbaden verändert sich - Erneut Verkauf von 230 Wohnungen
In Wiesbaden ist erneut ein größerer Wohnungsdeal über die Bühne gegangen. Wie der Mieterschutzverein Wiesbaden mitteilt, haben nach dem Verkauf von rund 400 Wohnungen der GWW an den britischen Investor Hansteen im März letzten Jahres, dem Verkauf von mehr als 600 Wohnungen der Siedlungsgesellschaft Schönberg in Wiesbaden-Kohlheck im Dezember letzten Jahres an Quantum Immobilien nunmehr erneut rund 230 Wohnungen in der Ernst-von-Harnack-Straße 5–15, 12–18 und in der Theodor-Haubach-Straße 2–4 in Wiesbaden-Klarenthal den Besitzer gewechselt. Allen Bewohnern flatterte Mitte Januar ein Schreiben ihres Vermieters Alfons Gantzckow ins Haus, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass mit Wirkung zum 01.12.2006 die rund 230 Wohnungen an die Firma Hyresbostaeder 4 Nidda Tomt AB c/o ABG Sundal Collier in Oslo (Norwegen) veräußert wurden. Der neue Eigentümer trete mit „allen Rechten und Pflichten“ in die bestehenden Mietverträge ein, heißt es in dem Schreiben an die Bewohner.
„Damit sind innerhalb eines knappen Jahres mehr als 1.200 Wohnungen in die Hände von größeren, teils ausländischen Finanzinvestoren übergegangen. Das Renditedenken schreitet weiter voran. Dies wird auf Dauer nicht ohne Einfluss auf den Wiesbadener Wohnungsmarkt bleiben“, erklärte Mieterschutzvereinsgeschäftsführer Jost Hemming.
Für bedenklich hält man bei der Wiesbadener Mieterorganisation die Ankündigung des alten Eigentümers, dass ab dem 01.02.2007 „die Mieten im Lastschrifteinzugsverfahren durch den Erwerber abgebucht werden, dem die Lastschrifteinzugsermächtigungen übergeben wurden“. Nach Auffassung von Mieterschutzvereins-Geschäftsführer Jost Hemming bildet ein besonderes „Vertrauensverhältnis“ zwischen Vermieter und Mieter die Grundlage für die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Ein solches Vertrauensverhältnis könne nicht automatisch auf jeden x-beliebigen neuen Eigentümer übertragen werden. Man würde sich beim Mieterschutzverein sehr darüber wundern, wenn die Banken, denen die Einzugsermächtigungen vorgelegt werden, dies so ohne Weiteres mitmachen.
Der Mieterschutzverein rät daher allen betroffenen Mieterinnen und Mietern, die Mieten nach Möglichkeit per Dauerauftrag zu zahlen. Der Dauerauftrag müsse allerdings so eingerichtet sein, dass die Mietzahlungen bis spätestens am 3. Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sind.
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