Wiesbaden, den 16.11.2006
Mieter als Renditeobjekte
„Diese Entwicklung passt leider in die heutige Zeit“, kommentiert der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Wiesbaden und Umgebung e.V., Jost Hemming, den Verkauf der Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Schönberg im Kohlheck an Quantum Immobilien. Das Ziel der Renditemaximierung greife in der Wohnungswirtschaft immer mehr um sich. Auf der Strecke blieben dabei nicht selten die Bewohner dieser „Renditeobjekte“. Den Beteuerungen von Quantum, es handele sich um eine „langfristige Wertanlage“, bei der niemand befürchten müsse, dass die Wohnungen weiter verkauft würden, schenke man beim Mieterschutzverein wenig Glauben. Immerhin stelle Quantum auf seinen Internetseiten den Anlegern eine Rendite von fünf Prozent pro Jahr auf das eingezahlte Kapital in Aussicht. Wenn die Familie Fauth den Verkauf damit begründete, dass heute „die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen privaten Vermieter nicht mehr stimmen“, weil den Mietern keine höheren Belastungen mehr zugemutet werden könnten, müsse die Frage gestellt werden, wie der neue Eigentümer seinen Anlegern die versprochene Rendite garantieren will. Entweder geschehe dies durch die Reduzierung von Kosten, indem man notwendige Instandhaltungen und Instandsetzungen zurückfährt und/oder durch die Ausschöpfung von Mieterhöhungsspielräumen bis an die zulässige Grenze. Letzten Endes gäbe es keinerlei Garantie, dass Wohnungen nicht auch verkauft werden, um die Rendite zu garantieren.
Trotzdem seien die Mieterinnen und Mieter nicht rechtlos. Oberster Grundsatz müsse sein, keinerlei mündliche oder schriftliche Zusagen zu machen, ohne diese vorher überprüft zu haben. Vor allem sei kein Mieter verpflichtet, einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Auch bei einem Verkauf behielten die bestehenden Mietverträge ihre Gültigkeit. Für Mieterhöhungen und Modernisierungsmaßnahmen gebe es vom Gesetz her vorgeschriebene Ankündigungsfristen, die ausreichend sind, um sich notfalls fachkundigen Rat einzuholen. Im Falle einer Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen und späteren Verkauf seien die Mieterinnen und Mieter derzeit in Wiesbaden noch 10 Jahre vor eventuellen Eigenbedarfskündigungen geschützt. Nach wie vor gelte hier die 10-jährige Sperrfrist.
Seitens des Mieterschutzvereins werde man sehr genau beobachten, ob die neue Eigentümerin ihre Versprechungen einhält.
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