Wiesbaden, den 12.07.2006
Mietschuldeneintreibung a` la Inkasso Team Moskau?
Mieterinnen und Mietern mit Mietschulden rückt die GWW mit einer extra “Mieteintreibungsfirma” zu Leibe. Wie der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. aufgrund ihm bekannt gewordener Fälle mitteilt, meldet sich im Falle von Mietschulden bei den betroffenen Mieterinnen und Mietern eine Firma im Auftrag der GWW und bittet um ein klärendes Gespräch. Bei diesem Gespräch präsentiert die Firma im Auftrag der GWW unter Außerachtlassung aller gesetzlichen Vorschriften eine Räumungsvereinbarung, in der sich die Mieter verpflichten, die Wohnung zu einem bestimmten Termin renoviert zurückzugeben. Gleichzeitig bevollmächtigen die Mieter die Vermieterin (GWW) zur Öffnung der Wohnung, falls sie zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend sind. Darüber hinaus erteilen Sie der Vermieterin bei Nichtöffnung die Vollmacht zur “Räumung, Lagerung bzw. Entsorgung der in der Wohnung vorgefundenen Gegenstände”. Und natürlich haben die hierfür anfallenden Kosten die Mieter in vollem Umfang zu tragen. Außerdem verpflichten sich die Mieter in einer Zusatzvereinbarung, der GWW einen Wohnungsschlüssel zu überlassen. In einem Fall soll die GWW bzw. die beauftragte Firma sogar in Abwesenheit der Mieter das Zylinderschloss zur Wohnung ausgetauscht haben mit der Folge, dass die Mieter bei Rückkehr nicht mehr in ihre Wohnung konnten.
Zahlen bei diesem Gesprächstermin die Mieter ihre Mietrückstände allerdings in bar, entfällt die Räumung der Wohnung.
Beim Mieterschutzverein ist man in Anbetracht dieser Vorgehensweise empört. Sie erinnere doch in starkem Maße an die Schuldeneintreiber mit den breiten Schultern und den schwarzen Lederjacken, erklärte Mieterschutzvereinsgeschäftsführer Jost Hemming. Die GWW umgehe auf diese Art und Weise das rechtsstaatliche Verfahren zur Geltendmachung von Mietschulden. Sie erspare sich dadurch den Gang zum Gericht und wälze von vornherein das Risiko eines Prozesses auf die Mieter ab, die sich mittels einstweiliger gerichtlicher Verfügung gegen die Räumung zur Wehr setzen müssen. Die Verfahrensweise sei um so empörender, als behauptete Mietschulden verschiedene Ursachen haben könnten. Es könne sich einerseits tatsächlich um echte Schulden handeln, andererseits aber auch um behauptete Mietrückstände wegen zu Recht durchgeführter Mietminderungen oder nicht fälliger Nebenkostennachzahlungen. Diese Unterscheidung zwischen berechtigten und unberechtigten Ansprüchen werde einer gerichtlichen Überprüfung entzogen.
Den Schuldnerberatungen wie auch dem Wohnungsamt würden jegliche Möglichkeiten der Wohnungssicherung genommen. Hilfsangebote können nicht gemacht werden, weil die zuständigen Stellen weder über die Mietschulden noch über einen drohenden Wohnungsverlust informiert werden, was im Gegensatz dazu von den Gerichten im Falle einer Räumungsklage regelmäßig veranlasst wird.
Beim Mieterschutzverein hält man diese Vorgehensweise und die Nötigung mit einer solchen Auflösungsvereinbarung nicht nur für sittenwidrig, sondern auch für einen Verstoß gegen das Haustürwiderrufsgesetz. Den betroffenen Mieterinnen und Mietern rät Geschäftsführer Hemming dringend davon ab, solche unseriösen Räumungsvereinbarungen zu unterschreiben.
Vorstand und Beirat des Mieterschutzvereins fordern den Aufsichtsratsvorsitzenden der GWW, Stadtkämmerer Müller, auf, dieses unseriöse Geschäftsgebaren der GWW sofort zu unterbinden. Die GWW verspiele bei ihrem Umgang mit den Mieterinnen und Mietern immer mehr die Reputation einer kommunalen Wohnungsgesellschaft und missachte ihre soziale Verantwortung gerade schutzbedürftigen Mietern gegenüber.
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