Wiesbaden, den 03.07.2006

Großes Interesse an Heiz- und Nebenkostencheck

Auf reges Interesse ist am vergangenen Samstag, die Sonderaktion „Heiz- und Nebenkostencheck“ des Mieterschutzvereins Wiesbaden und Umgebung e.V. gestoßen. Im 5-Minutentakt wurden mehr als 30 Heiz- und Nebenkostenabrechnungen einem ersten Check unterzogen. In rund der Hälfte der vorgelegten Abrechnungen wurden die sechs Mietrechtsexperten des Vereins auch schnell fündig und konnten kurze Tipps geben, wo die Fehler versteckt sind. So wurden zum Beispiel bei Mieterin S. 876,00 EUR für Reparaturen, Verwaltung und Instandsetzungsrücklage in Rechnung gestellt, obwohl diese Kosten auf Mieter gar nicht umlegbar sind. Bei Mieter K. wurden Gartenpflegekosten abgerechnet, obwohl diese laut Mietvertrag nicht umlagefähig sind. Mieter B. sollte für seine knapp 67 m² große Wohnung über 2.000,00 EUR Nachzahlung entrichten. Die Experten des Mieterschutzvereins hatten aber schnell erkannt, dass die gezahlten Vorauszahlungen dabei nicht berücksichtigt waren. So schrumpfte der Nachzahlungsbetrag auf nur noch wenige hundert Euro zusammen. Bei Mieterin F. fehlte in der Heizkostenabrechnung der Heizöl- und Endbestand. Damit war die Heizkostenabrechnung fehlerhaft. Bei Mieterin K. war der Verteilerschlüssel überhaupt nicht nachzuvollziehen, außerdem waren auch hier die geleisteten Vorauszahlungen nicht berücksichtigt worden. Bei Mieter L., der für eine 51 m² große Wohnung rund 470,00 EUR nachzahlen sollte, war die Vorauszahlung falsch verbucht worden. Außerdem wurden die Kosten einer Rechtsschutz-Versicherung mit abgerechnet, obwohl dies unzulässig ist. Bei Mieterin Z. wurden die Warmwasserkosten nach Quadratmeterfläche abgerechnet, obwohl die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt. Hier konnten die Mietrechtsexperten darauf verweisen, dass die Mieterin berechtigt ist, 15 Prozent der Kosten zu kürzen. Mieterin A., die auf einem Grundstück im hinteren Bereich ein eigenes Häuschen gemietet hatte, sollte die Hausreinigungskosten des Vorderhauses mitbezahlen, obwohl sie zu ihrem gemieteten Objekt einen separaten Zugang hatte. Mieter D. wurde mit erhöhten Hausmeisterkosten belastet. In der Vergangenheit wurden von den Hausmeisterkosten für Verwaltungstätigkeit 25 Prozent in Abzug gebracht. Nun waren es ohne jegliche Begründung nur noch 15 Prozent. Mieter S. sollte für seine 107 m² große Wohnung 1.000,00 EUR Nachzahlung entrichten. Hier musste er sich allerdings vom Berater des Vereins sagen lassen, dass auf den ersten Blick kein Fehler festzustellen ist, weil die Höhe der Nachzahlung im Wesentlichen mit 20 Prozent höheren Brennstoffkosten begründet ist. Allerdings hatte der Mieter keine Möglichkeit, seine Brennstoffkosten über die veraltete, nicht regulierbare Fußbodenheizung zu beeinflussen. Insgesamt wird vom Geschäftsführer des Mieterschutzvereins, Jost Hemming, die Sonderaktion als voller Erfolg gewertet. Von den rund 30 Interessenten, die vorsprachen, haben spontan am vergangenen Wochenende 11 den Beitritt zum Mieterschutzverein erklärt. Drei weitere Interessenten haben sich die Beitrittsunterlagen mitgenommen. Zu gegebener Zeit soll die Aktion wiederholt werden.

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