Wiesbaden, den 31.05.2006
WM 2006: Wohnen bei Freunden
Deutschland fiebert der WM 2006 entgegen. Die Vermietung privater Zimmer boomt. Die deutsche Tourismuswirtschaft geht von einem zusätzlichen Bedarf von 5 Mio. Übernachtungen aus. Gesucht werden neben Hotels vor allem Privatwohnungen und Privatzimmer. Im Rahmen des sportlichen Ereignisses ist nicht auszuschließen, dass einige die Chance nutzen wollen, einen „schnellen Euro“ nebenbei zu verdienen. Warum nicht wenigstens einen Teil der Wohnung auf begrenzte Zeit an Fußballfans vermieten?
Der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. rät dringend dazu, sich zuvor über die Rechtslage zu informieren. Vom Grundsatz her sei immer zunächst die Frage zu klären, ob es sich um Besuch oder um Untervermietung handelt, erklärte der Vorsitzende des Vereins, Helmut Domann. Wer während der WM Freunde und Bekannte bei sich wohnen lässt, ohne hierfür ein Entgelt zu verlangen, hat Besuch. Besuch könne man, ohne den Vermieter zu fragen, in der Regel 4 bis 6 Wochen bei sich aufnehmen.
Anders sieht es aus, wenn die Wohnung oder einzelne Räume an Dritte vermietet werden. Dann handelt es sich um Untermiete. Und eine Untervermietung ist grundsätzlich von der Erlaubnis des Vermieters abhängig.
Der Vermieter muss auf jeden Fall über eine geplante Untervermietung informiert werden, erklärte Domann weiter. Und er kann verlangen, dass ihm gesagt wird, wer als Untermieter einzieht. In bestimmten Fällen kann er die Untervermietung auch ablehnen, z.B. bei drohender Überbelegung oder, wenn es schwerwiegende Einwände gegen die Person des vorgesehenen Untermieters gibt, weil der z.B. ein weltweit bekannter Hooligan ist.
Weiterer Tip des Mieterschutzvereins: Man sollte bei Vertragsabschluss nicht nur Namen und Adresse des Untermieters festhalten, sondern sich auch Pass- oder Personalausweisnummer notieren, nach Möglichkeit eine Fotokopie davon anfertigen.
Darüber hinaus sollte nicht nur klar geregelt sein, welche Räume konkret vermietet werden. Es sollte auch festgelegt werden, welche Zimmer mit benutzt werden dürfen. Schließlich sollte auch notiert werden, dass die vermieteten Räume möbliert sind, und die wichtigsten Ausstattungsgegenstände sollten im Einzelnen aufgelistet sein.
Der Untermieter hat Anspruch auf Hauseingangs- und Wohnungsschlüssel. Sinnvoll ist es, ihm auch Zimmerschlüssel zur Verfügung zu stellen.
Wird ein Untermietvertrag über die möblierten Räume ausdrücklich nur zum vorüber-gehenden Gebrauch abgeschlossen, kann die Mietzeit auf konkrete Tage oder Wochen befristet werden. Eine Kündigung ist dann nicht nötig. Mieterschutz gilt in diesem Fall für den Untermieter nicht.
Zur Miethöhe gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Tages- oder Wochenmieten sollten Pauschalen für Betriebskosten und Möblierung enthalten.
Auch eine Mietkaution sei sinnvoll, nicht zuletzt auch deshalb, weil Einrichtungsge-genstände, Geschirr, CD-Player usw. zu Bruch gehen könnten. Ist der WM-Tourist erst einmal abgereist, dürfte es schwer sein, Ansprüche gegen ihn durchzusetzen, so Domann.
Wenn der Untermieter sich nicht an den Mietvertrag oder die Hausordnung hält, „rund um die Uhr“ feiert und lärmt, muss der Hauptmieter wissen, dass er die Verantwortung dafür trägt. Er muss für Ruhe sorgen. Wenn nicht, droht ihm die Abmahnung des Eigentümers.
Beim Auszug muss der Untermieter die Räume in sauberem Zustand und mit allen Schlüsseln zurückgeben. Vereinbart werden kann auch, dass der Vermieter die Reinigungsarbeiten übernimmt, z.B. gegen Zahlung einer Pauschale.
Um auf der sicheren Seite zu sein, bietet der Mieterschutzverein auf seinen Internetseiten www.mieterverein-wiesbaden.de zum Downloaden kostenlos einen [link]http://www.mieterverein-wiesbaden.de/downloads/wm2006mvde.pdf[|link|]„Mietvertrag über möblierte Räume zum vorübergehenden Gebrauch“[/link] sowie eine vorbereitete „Zustimmungserklärung des Vermieters zur Untervermietung“, sowohl in deutscher als auch [link]http://www.mieterverein-wiesbaden.de/downloads/wm2006mvengl.pdf[|link|]in englischer Sprache[/link], an. Gegen Übersendung eines mit mindestens 1,45 Euro frankierten DIN-A4-Rückumschlages erhält man das Vertragsformular sowie die Zustimmungserklärung sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache kostenlos zugesandt.
Druckversion