Wiesbaden, den 04.04.2006
Mieter in Angst!
„Seit sechs Jahren haben wir die Angst im Nacken, dass das Haus saniert wird und wir ausziehen müssen, weil die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen und wir uns das nicht leisten können...“. Mit diesen Worten wandte sich die erste Mieterin aus dem Hause Weilstraße 6 – eines der Häuser, die von der GWW an den britischen Investor Hansteen German Residential Ltd. veräußert wurde – hilfesuchend an den Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V..
„Unsere schlimmsten Befürchtungen wurden noch übertroffen“, erklärte der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins, Jost Hemming, nachdem nun einige Einzelheiten des Verkaufs durch die GWW bekannt gegeben wurden. Die angeblichen besonderen Schutzmaßnahmen zu Gunsten der Mieter seien das Papier nicht Wert, auf dem sie geschrieben stehen.
So würde die Erwerberin verpflichtet, bis zum 31.12.2010 – also gerade mal für vier Jahre - auf Eigenbedarfskündigungen zu verzichten. „Dies ist eine reine Luftnummer, erklärte Hemming, da eine Gesellschaft sowieso keinen Eigenbedarf geltend machen könne. Das Gleiche gelte für den Ausschluss einer Kündigung wegen der Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung. Derartige Kündigungsgründe spielten in der Praxis bei einer Gesellschaft sowieso keine Rolle.
Auch die Mietpreisbegrenzung, die mit 2,5 Prozent pro Jahr zuzüglich des Index für die Lebenshaltungskosten vereinbart wurde, sei nichts anderes, als der untaugliche Versuch, den Betroffenen Sand in die Augen zu streuen. Derzeit liege der Anstieg der Lebenshaltungskosten bei rd. zwei Prozent pro Jahr. Alle Anzeichen deuteten darauf hin, dass bei sich erholender Konjunktur der Lebenshaltungskostenindex anziehe. Bei einem Anstieg von nur einem weiteren Prozentpunkt ermögliche dies somit schon Mieterhöhungen von über 16 Prozent in drei Jahren, was nicht viel weniger sei, als das, was im Gesetz steht. Dass die Miethöhe sich im Rahmen des Mietspiegels der Stadt Wiesbaden bewegen müsse, sei ebenfalls vom Gesetz vorgegeben. Und Mieterhöhungen nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen seien bis auf Mietspiegelniveau erlaubt. Das alles könnten die meisten der betroffenen Mieter gar nicht bezahlen. Die Vertreibung sei damit vorprogrammiert.
Die Vereinbarung, dass bis zum 31.12.2010 den betroffenen Mieterhaushalten ihre Wohnungen zu 85 Prozent des Marktwertes angeboten werden müssen, sei praktisch wertlos. Ausgegangen werde nämlich vom Marktwert unvermieteter Wohnungen. Da diese im Regelfall mindestens 20 bis 25 Prozent teurer gehandelt würden als vermietete Wohnungen, sei die Gefahr groß, dass betroffene Mieter ihre Wohnung tatsächlich zu einem höheren Preis angeboten bekommen, als „marktüblich“.
Schon die bestehenden gesetzlichen Schutzregelungen wie Kündigungsperrfrist und Vorkaufsrecht stellten die Mieter besser als die vereinbarten Schutzrechte in dieser „Sozialcharta“, erklärte Hemming.
Als Verhöhnung der Mieter empfindet man es beim Mieterschutzverein, dass die GWW in ihrem Schreiben ankündigt, sie werde die „rechtlichen Interessen“ der Betroffenen vertreten, falls „der Käufer gegen eine dieser vertraglichen Vereinbarungen verstößt“. Hier sei nicht mehr vereinbart worden als das, was im Gesetz steht, kritisierte Hemming. Letztendlich würden die Mieterinnen und Mieter durch steigende Mieten und Wohnungsverkäufe die Zeche zu zahlen haben. Er könne die Empörung der Betroffenen, die diese am Schluss ihres Hilferufs an den Mieterschutzverein äußerte, allzu gut nachvollziehen:
„Ich finde es jedenfalls unanständig, ständig die Mieter in Angst und Schrecken zu versetzen, und dann auch noch ausgerechnet die Häuser zu verkaufen, in denen sozial schwache Menschen leben, die sich weder Eigentumswohnungen noch eine höhere Mieten leisten können!“, heißt es dort.
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