Wiesbaden, den 10.12.2002
10 Prozent Mietminderung bei Trittschall
Die Mieter trauten ihren Ohren nicht. Nachdem die Obermieter ausgezogen waren, hatte ihr Vermieter in der freigewordenen Wohnung Parkett- und Laminatboden verlegt. Nachdem die Wohnung neu bezogen worden war, war es mit dem Hausfrieden vorbei. Die Mieter darunter kamen durch ständige Trittschallgeräusche nicht mehr zur Ruhe und fühlten sich im normalen Gebrauch ihrer Wohnung erheblich beeinträchtigt. Nach Rückfrage beim Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. minderten sie die Miete um 10 Prozent, was naturgemäß auf den Widerstand des Vermieters traf. Dieser behauptete, der Parkett- und Laminatboden sei fachgerecht mit einer Trittschalldämmung verlegt worden. Dies half den betroffenen Mietern aber nicht weiter. Sie kamen nicht zur Ruhe. Also musste das Amtsgericht entscheiden. Und dies wies die Zahlungsklage zu Gunsten der betroffenen Mieter ab (Az.: 93 C 2346/01-20). Wie der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Wiesbaden, Jost Hemming, mitteilte, stellte das Gericht nach Beweisaufnahme fest, "dass nach der Neuverlegung des Parkett- bzw. Laminatbodens in der Wohnung der Beklagten eine erhebliche Lärmbelästigung aufgetreten ist...". Als Ursache hat der Sachverständige ermittelt, dass die Dehnungsfuge zur Wand fehlt bzw. mit Bodenspachtel verschlossen ist. Das Gericht hält diese Trittschallbelästigung für einen erheblichen Mangel. "Dieser Mangel habe sich zudem durch eine ordnungsgemäße Verlegung des Parkett- bzw. Laminatbodens vermeiden oder zumindest verringern lassen."
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