Wiesbaden, den 17.01.2006
Rückerstattung Abwassergebühren - Mieterschutzverein fordert Mieter zum Handeln auf!
Der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. hat alle Mieterinnen und Mieter dazu aufgerufen, von ihren Vermietern Auskunft darüber zu verlangen, ob sie einen Antrag auf Rückerstattung von Abwassergebühren bei den Entsorgungsbetrieben (ELW) gestellt haben. Wie die Presse berichtete, besteht für rund 35.000 Wiesbadener Grundstückseigentümer die Chance, auf Antrag Teile der Abwassergebühren aus den Jahren 2002 und 2003 erstattet zu bekommen (s. WK und WT vom 11.01.2006).
Abwassergebühren seien in fast allen Mietverhältnissen Bestandteil der Betriebskostenabrechnung, die ein Mieter jedes Jahr von seinem Vermieter erhält, erklärte der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins, Jost Hemmig. Da die Mieter über die Betriebskostenabrechnung die Abwassergebühren schon bezahlt hätten, hätten sie natürlich einen Anspruch darauf, dass die Erstattung der Abwassergebühren an sie weitergegeben wird. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass der eine oder andere Vermieter für sich keinen Handlungsbedarf erkennt. Aus diesem Grunde müssten die Mieter aktiv werden und ihren Vermieter auffordern, bis spätestens 31. März diesen Jahres den entsprechenden Antrag bei der ELW eingereicht zu haben. Ein Musterschreiben kann beim Mieterschutzverein, Adelheidstraße 70 abgeholt werden oder von den Internetseiten des Vereins unter www.mieterverein-wiesbaden.de heruntergeladen werden. Gegen Übersendung eines Freiumschlags wird das Musterschreiben auch zugesandt.
Hemming wies darauf hin, dass sich Vermieter unter Umständen schadenersatzpflichtig machen, wenn sie trotz Aufforderung durch ihre Mieter eine Antragstellung unterlassen. Er gehe aber davon aus, dass die meisten Vermieter einsichtig seien und selbst ein Interesse daran hätten, solche Betriebskostenrückerstattungen an ihre Mieter weiterzugeben.
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