Wiesbaden, den 05.12.2002

Erhaltungssatzungen müssen bleiben

Auch der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. hat sich dafür ausgesprochen, dass die Erhaltungssatzungen in Wiesbaden weiterhin Gültigkeit behalten. "Das Instrument der Erhaltungssatzung ist unverzichtbar, um in bestimmten Teilen Wiesbadens den Erhalt der städtischen Sozialstruktur zu gewährleisten", erklärte Mieterschutzvereins-Geschäftsführer Jost Hemming. Die Behauptung von Haus & Grund Wiesbaden, Erhaltungssatzungen seien überflüssig, weil in Wiesbaden ein Überangebot an Wohnraum bestehe, sei ein altes Ammenmärchen und werde durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Tatsächlich habe sich die Lage am Wiesbadener Wohnungsmarkt in den letzten anderthalb Jahren wieder verschärft. Insbesondere einkommensschwache Haushalte hätten immer größere Schwierigkeiten, angemessenen Wohnraum zu finden. Die Zahl der beim Wohnungsamt registrierten sozialwohnungssuchenden Haushalte sei gegenüber 1999 um 50 % auf inzwischen wieder 4.635 Haushalte gestiegen. Mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis von 8,00 Euro kalt liege Wiesbaden bei den Neuvermietungsmieten an der Spitze der Republik. Würden die Erhaltungssatzungen wegfallen, müsse damit gerechnet werden, dass sich wieder in zunehmendem Maße Spekulanten breit machen, die alt eingesessene Mieter aus ihren Wohnungen vertreiben. Hemming verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Erhaltungssatzungen nicht nur dazu dienten, den Gemeinden das Recht einzuräumen, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, sondern auch verhinderten, dass durch Luxusmodernisierungen die Mieten so in die Höhe getrieben würden, dass die Mieter sie nicht mehr bezahlen könnten. Außerdem eröffneten Erhaltungssatzungen die Möglichkeit, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen, soweit die Landesregierung hierzu eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen hat. Leider habe die hessische Landesregierung von dieser gesetzlichen Möglichkeit bisher aber noch keinen Gebrauch gemacht. Soweit der finanzpolitische Sprecher der CDU, Peter-Martin Poschmann, öffentlich verlautbaren ließ, bei Grundstücksgeschäften, "die im Rahmen des Vorkaufsrechts von der Stadt getätigt wurden", habe die Stadt mehrere Millionen Euro Verlust gemacht, weil sie zu weit überhöhten Preisen Häuser aufgekauft hätte, verwies Hemming auf das Gesetz. Hier müssten eben die Stadtväter in Zukunft ihre Hausaufgaben besser machen und öfter einmal einen Blick ins Baugesetzbuch werfen. Dort sei ausdrücklich das Recht der Gemeinde festgeschrieben, den zu zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks zu bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet. Es müsse also nicht unbedingt sein, dass man hier Spekulanten auf den Leim geht.

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