Wiesbaden, den 15.08.2002

Erhaltungssatzung muss bleiben

Der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. hat die politisch Verantwortlichen in der Stadt eindringlich davor gewarnt, die Erhaltungssatzung auf dem Altar der ideologischen Blindheit zu opfern (s. WK vom 15.08.2002). Es sei ja heutzutage schick, alles auf den Prüfstand zu stellen und auch bewährte Instrumentarien abzuschaffen, ohne die Folgen zu bedenken, erklärte der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins, Jost Hemming. Auch wenn Haus & Grund immer wieder das Gegenteil behaupte, sei seit einiger Zeit eine zunehmende Anspannung am Wiesbadener Wohnungsmarkt festzustellen. Die Zahl der Haushalte, die beim Wohnungsamt als Wohnungssuchend registriert werden, sei gegenüber dem letzten Jahr wieder dramatisch gestiegen. Insbesondere Familien mit Kindern und auch Alleinerziehende hätten außerordentlich große Schwierigkeiten, am Wiesbadener Wohnungsmarkt eine passende Wohnung zu finden. Gleichzeitig sei der Wohnungsneubau zum Erliegen gekommen. Der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Umwandlungsspekulanten stehe sowieso auf der Kippe, weil bisher nicht klar sei, ob und inwieweit die Hessische Landesregierung von ihrem Recht Gebrauch macht und die notwendige Verordnung für eine zehnjährige Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erlässt. Die derzeitige gesetzliche Regelung laufe leider am 31. August 2004 aus. Außerdem habe die Erhaltungssatzung nicht nur für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Bedeutung, sondern verhindere auch, dass in den betreffenden Gebieten Luxusmodernisierungen mit anschließender Mietervertreibung durchgeführt werden. Die Erhaltungssatzung eröffne nämlich auch die Möglichkeit, geplante Modernisierungsmaßnahmen in einem Altbau auf das übliche Maß zu beschränken, wenn ansonsten die Vertreibung der Mieter und damit die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu befürchten ist. Diese Regulierungsmöglichkeit würde mit der Streichung der Erhaltungssatzung ebenfalls wegfallen. Da es sowieso erklärtes Ziel der Politik sei, Bestandsinvestitionen wieder stärker zu fördern, was auch grundsätzlich vom Mieterbund begrüßt wird, müsse damit gerechnet werden, dass bei Wegfall der zehnjährigen Sperrfrist und der Aufhebung der Erhaltungssatzung wie in den 70er und 80er Jahre Umwandlungsspekulanten den Mietern wieder das Leben schwer machten.

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