Wiesbaden, den 29.08.2005
„Das ist Mietervertreibung“
Der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. hat die Vorgehensweise der GWW im Zusammenhang mit geplanten Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten im Rheingau-Viertel, der Breslauer Straße 52-66 in Biebrich sowie in der Georg-August-Straße, Kurt-Schumacher-Ring 34 und Krusestraße 2-8 (s. WK und WT vom 10.08.2005) scharf kritisiert. „Es ist zu befürchten, dass die geplanten Vorhaben infolge des Umfangs der Arbeiten und der bereits angekündigten Mieterhöhungen zur Vertreibung der alt eingesessenen Mieterinnen und Mieter führen“, erklärte der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins, Jost Hemming. „So etwas waren wir früher eigentlich nur von den stadtbekannten Wohnungsspekulanten gewohnt“.
Letztendlich bliebe bei den geplanten Arbeiten kein Stein auf dem anderen. Dabei schrecke die GWW offensichtlich auch nicht vor Eingriffen in geschlossene Verträge zurück. So würden beispielsweise Grundrissänderungen der Wohnungen angekündigt, die kein Mieter hinnehmen müsse. Darüber hinaus werde der Einbau einer gasbefeuerten Zentralheizung mit zentraler Warmwasserversorgung angekündigt, obwohl manche Mieter mit ihrer Gasetagenheizung zufrieden sind.
Als „Bauernfängerei“ bezeichnete Hemming die Mitteilung der GWW in deren Ankündigungsschreiben, die geplante Maßnahme bewirke „abweichend vom Mietvertrag eine andere Ausstattung“ der Wohnung. Daher müsse diese Änderung durch zustimmende Unterschrift auf eine vertragliche Grundlage gebracht werden. Er warnte die betroffenen Mieterinnen und Mieter davor, diese Unterschrift voreilig zu leisten. Niemand sei dazu verpflichtet. Diese Aufforderung der GWW sei nichts anderes als der Versuch, sich die Zustimmung der Mieterinnen und Mieter zu den geplanten Baumaßnahmen zu „erschleichen“.
Als vollkommen unzureichend bezeichnete Hemming darüber hinaus das Angebot der GWW, für drei Monate einen Mietnachlass von jeweils 30 % der Grundmiete und für die wohnungsbezogenen Sanierungsarbeiten, die auf einen Zeitraum von sechs Wochen veranschlagt werden, einen 100 %igen Mietnachlass zu gewähren. In Anbetracht des Umfangs und der Dauer der Arbeiten sei dies vollkommen unakzeptabel. Darüber hinaus habe die GWW offensichtlich noch nichts von der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört, wonach nicht nur die Grundmiete, sondern selbstverständlich auch die Nebenkostenvorauszahlungen gemindert werden können. Die GWW besteht in ihrem Schreiben darauf, dass die Nebenkostenvorauszahlungen weiter gezahlt werden. Dies sei unzulässig, erklärte Hemming.
Es sei vollkommen verständlich, dass die betroffenen Mieterinnen und Mieter gegen diese Vorgehensweise der GWW protestierten. Sie hätten die volle Unterstützung des Mieterschutzvereins. Wieder einmal zeige sich, dass es den Verantwortlichen der GWW an der notwendigen Sensibilität im Umgang mit ihren Mietern offensichtlich fehle.
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