Wiesbaden, den 03.06.2002
Sonderservice des Mieterschutzvereins: Kostenloser Mietvertrag
Einen besonderen Service bietet der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. sowohl Mietern wie auch Vermietern an: Ab sofort können interessierte Bürgerinnen und Bürger mit einem Zugang zum Internet von den Web-Seiten des Mieterschutzvereins kostenlos ein Mietvertragsformular herunterladen und ausdrucken.
Wie der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins, Jost Hemming, mitteilte, soll mit der Möglichkeit, sich das Mietvertragsformular kostenlos beschaffen zu können, ein gewisses Gegengewicht gegen das weit verbreitete Mietvertragsformular des Haus & Grundbesitzerverbandes geschaffen werden. Der Inhalt des Vertragsformulars sei nicht nur wesentlich kundenfreundlicher formuliert, sondern auch ausgewogener gestaltet, als das Haus- und Grundbesitzerformular. Es sei daher juristisch weniger angreifbar und trage somit zum Rechtsfrieden bei.
[liste][eintrag]Es sei z.B. von vornherein allen Vertragsparteien durch entsprechende Kennzeichnung im Vertrag klar, ob es sich um eine vermietete Eigentumswohnung oder um eine reine Mietwohnung handelt; in den meisten anderen Vertragsformularen sei dies nicht erkennbar. Dabei sei dies für viele Mieterinnen und Mieter wegen des häufigeren Eigentümerwechsels gerade besonders wichtig zu wissen.[/eintrag][eintrag]Durch Ankreuzen werde klar geregelt, ob ein Mieter zusätzlich zur Miete für die Nebenkosten einen Pauschalbetrag bezahlt, über den nicht abgerechnet wird, oder ob eine Vorauszahlung mit Nebenkostenabrechnung vereinbart sei;[/eintrag][eintrag]In Anpassung an die neueste Rechtsprechung kann ein Mieter gegen Erstattung angemessener Kopier- und Portokosten verlangen, dass ihm der Vermieter Kopien der in der Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Berechnungsunterlagen zusendet. Dies vermeide Streit, baue Misstrauen ab und erhöhe die Transparenz von Nebenkostenabrechnungen erheblich; demgegenüber schließe das Formular des Haus- und Grundbesitzerverbandes dies von vornherein aus.[/eintrag][eintrag]Um der heutigen zunehmenden Berufsausübung in der Wohnung und damit der immer wieder geforderten Flexibilität am Arbeitsmarkt gerecht zu werden, wird im Vertrag festgehalten, dass die Berufsausübung in der Wohnung nur dann genehmigungspflichtig ist, wenn hierdurch erhebliche Interessen der Nachbarn oder des Vermieters berührt werden. Telearbeit und nicht störende Betätigungen sind ohne Genehmigungen zulässig.[/eintrag][eintrag]Es ist klar geregelt, wer die Pflege eines Gartens übernimmt und wer hierfür die Gartengeräte und das Material zur Pflege des Gartens bereitzustellen hat;[/eintrag][eintrag]Entsprechend der neuen Gesetzeslage ist klargestellt, dass ein Mieter den Mietvertrag mit der neuen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen kann, während der Vermieter je nach Wohndauer eine bis zu 9 Monate dauernde Kündigungsfrist einzuhalten hat;[/eintrag][eintrag]Auch die neue Rechtslage bei Tod des Mieters ist im Vertragsformular klar und unmissverständlich festgehalten. [/eintrag][/liste]
Jost Hemming geht davon aus, dass auch viele Vermieter, die ein vernünftiges Verhältnis zu ihren Mietern wünschen, lieber dieses ausgewogene Vertragsformular verwenden als das streitträchtige, einseitig auf Vermieterinteressen ausgerichtete Vertragsformular des Haus & Grundbesitzerverbandes. Damit werde ein wichtiger Beitrag geleistet, um den Rechtsfrieden zwischen Vermietern und Mietern zu verbessern.
Das Vertragsformular ist auch in gedruckter Form auf der Geschäftsstelle des Mieterschutzvereins in der Adelheidstraße 70 gegen Entrichtung einer geringen Schutzgebühr von 0,50 € erhältlich.
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