Wiesbaden, den 03.05.2005
GWW verklagt Mieter
Die GWW hat einen Mieter auf Zustimmung zum Oberwert des Mietspiegels verklagt. 8,48 Euro/m² statt den Mittelwert in Höhe von 7,20 Euro/m² soll der Mieter rückwirkend ab 01.01.2005 bezahlen. Dabei hatte dieser schon nach Rücksprache mit dem Mieterschutzverein einer Erhöhung der Miete auf 7,30 Euro zugestimmt. „Vor dem Hintergrund der Vereinbarungen zwischen Stadtkämmerer und GWW-Geschäftsführung erwarten wir nun, dass die GWW umgehend ihre Klage zurücknimmt, andernfalls hätte sie den letzten Funken Glaubwürdigkeit verloren“, erklärte der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins, Jost Hemming.
Beim Mieterschutzverein sieht man sich in seiner kritischen Haltung an dem Beschluss des Finanzausschusses und der Übereinkunft zwischen GWW und Stadtkämmerer bestätigt. Dort hatte man unter anderem vereinbart, dass die GWW für Objekte in einer sehr guten Wohnlage mit einer „gehobenen Ausstattungs- bzw. Bauqualität“ den Oberwert des jeweiligen Mietspiegelrasters verlangen kann. Eine Vereinbarung, die man beim Mieterschutzverein zumindest für mißverständlich hält. Die GWW zähle nämlich bereits erneuerte Steigleitungen und neu geflieste Bäder sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Gas- Kombithermen zu solchen gehobenen Ausstattungsmerkmalen. Dies seien aber zweifelsfrei Instandsetzungsmaßnahmen, zu denen jeder Vermieter von Gesetzes wegen verpflichtet sei und die im Übrigen keine Überschreitung des Mietspiegel-Mittelwertes rechtfertigten, so Hemming.
Wenn die GWW bei dieser Linie bleibe und damit Erfolg habe, könne keine Rede mehr davon sein, dass mit der Übereinkunft im Finanzausschuss eine „Garantie für erschwingliche Mieten erfüllt“ wurde, wie von der Grünen-Stadtverordneten-Fraktion behauptet.
Da die Geltendmachung des Mietspiegel-Oberwertes nach Übereinkunft im Finanzausschuss vom Aufsichtsrat der GWW genehmigt werden muss, erwartet man beim Mieterschutzverein, dass die eingereichte Klage beim Amtsgericht zurückgenommen wird. Andernfalls wäre die Übereinkunft das Papier nicht Wert, auf dem sie geschrieben steht.
Druckversion