Wiesbaden, den 14.04.2005

GWW: Der Ärger geht weiter

Nachdem sie bei vielen ihrer Mieter mit ihrem Mieterhöhungsverlangen vom Oktober letzten Jahres auf Widerstand gestoßen ist, nimmt die GWW nun einen zweiten Anlauf. „Wir verzichten auf unser Mieterhöhungsbegehren gemäß Schreiben vom 27.10.2004 und 10.01.2005 .... Mit diesem Schreiben sprechen wir ein neues Zustimmungsbegehren aus,“ heißt es in einem Schreiben von Ende März an die Mieter, die sich bisher der Mieterhöhung verweigert haben. Wie der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. in einer Presseverlautbarung mitteilt, fordert die GWW mit ihrem neuen Mieterhöhungsverlangen erneut eine Miete, die um durchschnittlich 5 Prozent über dem Mittelwert des Mietspiegels liegt. Begründet wird diese Überschreitung mit „neuen Wohnungseingangstüren, neuen Briefkästen und Klingelanlagen, erneuerten Elektrosteigleitungen, erneuerten Kaltwasserleitungen, erneuerter Treppenhausverglasung und dem Einbau isolierverglaster Fenster. Beim Mieterschutzverein schüttelt man hierüber nur den Kopf. „Offensichtlich kennt man bei der GWW den Unterschied zwischen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht“, erklärte der Geschäftsführer des Vereins, Jost Hemming. Kaltwasserleitungen seien auch vorher schon vorhanden gewesen, die Erneuerung sei eine reine Instandsetzungsmaßnahme. Elektrosteigleitungen seien ebenfalls vorher vorhanden gewesen, die Erneuerung eine reine Instandsetzungsmaßnahme, die zudem ohne Wirkung sei, da die Elektroinstallationen innerhalb der Wohnungen nicht erneuert wurden. Treppenhausrenovierung sei ebenso eine reine Instandsetzungsmaßnahme wie eine neue Wohnungseingangstür und eine neue Briefkasten- und Klingelanlage. Isolierverglaste Fenster gehörten zur Standardausstattung von Wohnungen und seien mit dem Mittelwert des Mietspiegels abgegolten. Offensichtlich vertrete man bei der GWW die Ansicht, dass die Mieter entgegen den gesetzlichen Bestimmungen auch für reine Instandsetzungsmaßnahmen mehr Miete zu zahlen hätten. Dies werde man aber auf Mieterseite nicht mitmachen, erklärte Hemming. „Wenn die GWW so auf Mehreinnahmen angewiesen ist, wie es den Anschein hat, sollte sie zunächst intern einmal dafür Sorge tragen, dass die Mieten auch eingezogen werden, die vertraglich vereinbart sind“, erklärte Hemming weiter. Es sei vollkommen unverständlich, wieso die städtische Wohnungsbaugesellschaft zugestandene Mieterhöhungen auf den Mittelwert des Mietspiegels nicht einziehe, obwohl ein Einziehungsauftrag für die Miete vorliege und statt dessen die Mieter mit einem neuen und wiederum überzogenen Mieterhöhungsbegehren drangsaliert. Beim Mieterschutzverein fragt man sich, ob die Vorgehensweise der GWW vielleicht Methode habe, um die Mieter durch ständige Mieterhöhungsforderungen „weichzuklopfen“, damit sie ihre Wohnungen schlussendlich kaufen. Diese Rechnung werde nicht aufgehen, da die meisten Mieter finanziell hierzu gar nicht in der Lage wären und der Reparaturstau an den Häusern teilweise viel zu groß sei. Die verantwortlichen Gremien der Stadt forderte der Mieterschutzverein erneut auf, dafür Sorge zu tragen, dass die GWW – genauso wie die andere städtische Wohnungsbaugesellschaft GWG – bei Mieterhöhungsverlangen den Mittelwert des Mietspiegels nicht überschreitet.

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