Wiesbaden, den 08.03.2005
Mieterschutzverein gegen Gaspreiserhöhung
Der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umgebung e.V. unterstützt die Forderung der Grünen-Rathausfraktion, die Gastarife für Wiesbadens Kunden zu senken. Eindringlich warnte die Mieterorganisation die ESWE vor einer geplanten Gaspreiserhöhung zum 1. April 2005. Jede Strom- und Gaspreiserhöhung schlage sich bei den Wiesbadener Mieterhaushalten in höheren Heiz- und Nebenkosten nieder, erklärte der 1. Vorsitzende des Mieterschutzvereins, Helmut Domann. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass die Energielieferanten dank ihrer Monopolstellung ständig an der Preisschraube drehten und die Verbraucher so zu den „Melkkühen“ der Nation gemacht werden.
Eine zunehmende Zahl von Mieterinnen und Mietern sei mit ihren Wohnkosten inzwischen an der finanziellen Belastungsgrenze angekommen. Der Unmut über ständige Preiserhöhungen bei öffentlichen Gebühren und Energiepreisen sei inzwischen sehr groß. In den Vorstandsetagen der ESWE solle man sich auch nicht täuschen, dass die Verbraucher die kaum noch nachvollziehbaren Preisgestaltungen weiterhin widerstandslos hinnehmen. An Oberbürgermeister Hildebrand Diehl appellierte Domann, sich dafür einzusetzen, dass der Gaspreis nicht erhöht, sondern nach Möglichkeit gesenkt wird.
Soweit Mieterhaushalte mit der ESWE einen Direktlieferungsvertrag geschlossen haben, sollten diese für den Fall einer erneuten Gaspreiserhöhung zum 1. April hiergegen Einspruch einlegen. Zur Begründung sollen sie darauf hinweisen, dass die Preiserhöhung unbillig im Sinne des § 315 BGB ist, da es an einer nachvollziehbaren und prüffähigen, vollständigen Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen fehle.
Ein entsprechendes Musterschreiben kann beim Mieterschutzverein angefordert oder von der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher heruntergeladen werden.
Da die meisten Mieterinnen und Mieter in zentral beheizten Häusern wohnen, würden sich die Gaspreiserhöhungen erst zu einem späteren Zeitpunkt in der nächsten Heizkostenabrechnung bemerkbar machen. Hier vertritt der Mieterbund die Auffassung, dass die Vermieter im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht die Preiserhöhungen der ESWE prüfen und ggf. zurückweisen müssen. Hierzu sollten die Mieter ihren Vermieter gegebenenfalls schriftlich auffordern. Vermieter, die untätig bleiben und ohne Weiteres auch unberechtigte Preiserhöhungen zahlen, verstoßen gegen das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot. Die überhöhten Energiekosten könnten dann nicht mit der Jahresabrechnung von den Mietern eingefordert werden, erklärte Domann.
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