Wiesbaden, den 20.01.2005
Warnung vor Vertragsangebot
Der Mieterschutzverein Wiesbaden und Umegebung e.V. warnt alle Mieterinnen und Mieter vor eventuellen Vertragsangeboten ihrer Vermieter, mit denen diese die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Durchführung von Schönheitsreparaturen aushebeln wollen. Der Bundesgerichtshof hat bekanntlich im letzten Jahr mit seiner Entscheidung VIII ZR 361/03 festgestellt, dass die Schönheitsreparaturenklauseln in Mietvertragsformularen (u.a. von Haus & Grund Hessen) mit starren Renovierungsfristen unwirksam sind. Die Folge davon ist, dass Tausende von Mieterhaushalten nicht mehr dazu verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen in ihrer Wohnung auszuführen.
Wie der Geschäftsführer des Mieterschutzvereins, Jost Hemming, in Wiesbaden mitteilte, hat Haus & Grund Hessen in seinem Verbandsorgan allen Vermietern empfohlen, ihren Mietern eine Vertragsergänzung zu präsentieren, in der diese sich erneut zur Durchführung von Renovierungsleistungen verpflichten sollen. Um den Druck und die Verunsicherung zu erhöhen, wird den Mietern damit gedroht, ansonsten zusätzlich zur Miete einen Pauschalansatz für Schönheitsreparaturen in Höhe von 8,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr geltend zu machen, was angeblich rechtens sei. In den Beratungsstunden der hessischen Mietervereine seien inzwischen auch einige solcher Nachtragsvereinbarungen zur Überprüfung vorgelegt worden.
Der Mieteschutzverein warnt eindringlich davor, solche Vertragsergänzungen zu unterschreiben. Kein Mieter sei hierzu verpflichtet. Die Behauptung von Haus und Grund, im Falle der Unterschriftsverweigerung müßten die Mieter 8,50 € pro Quadratmeter und Jahr mehr Miete zahlen, sei nichts anderes als der untaugliche Versuch, einer unwirksamen Klausel durch die Hintertür doch noch zur Wirksamkeit zu verhelfen.
Seinen Mitgliedern bietet der Verein seine Hilfestellung an bei der Abfassung von Schreiben, mit denen derartige Vertragsangebote zurückgewiesen werden können.
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