Wiesbaden, den 26.11.2004
GWW: Bröckelt die Front?
Der Vorstand des Mieterschutzvereins Wiesbaden hat sich auf seiner letzten Sitzung mit den Mieterhöhungsforderungen der GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft befasst. Vorstandsvorsitzender Helmut Domann appellierte an die Verantwortlichen, zur jahrzehntelang geübten und bewährten Praxis zurück-zukehren und sich bei Mieterhöhungen am Mittelwert des Mietspiegels zu orientieren. Es dürfe nicht sein, dass sich ausgerechnet eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zum Vorreiter überzogener Mietforderungen macht, die letzten Endes alle Mieterinnen und Mieter in Wiesbaden zahlen müssten, weil sie das allgemeine Mietenniveau in Wiesbaden weiter in die Höhe treiben. Dabei wolle niemand der GWW ein angemessenes Mietenniveau verwehren.
„Es ist vollkommen unverständlich, warum der Aufsichtsratsvorsitzende und Stadtkämmerer Dr. Müller sowie die ihn tragenden Parteien im Stadtparlament auf ihrer falschen Auffassung beharren“, erklärte Domann, in einer Presseerklärung. Die überzogenen Mietforderungen der GWW hätten wohnungs- und sozialpolitisch fatale Folgen und seien mietrechtlich nicht haltbar.
Wohnungspolitisch würden diese Erhöhungen das gesamte Mietgefüge in Wiesbaden weiter nach oben treiben, worüber sich allenfalls private Vermieter freuen könnten. Die Folge könne allenfalls eine Verstärkung der Stadtflucht sein.
Sozialpolitisch hätten sie zur Folge, dass die Stadtkasse durch höhere Wohnkosten-zuschüsse zusätzlich belastet würde. Es sei im Übrigen vollkommen unklar, wie das Sozialamt künftig bei ALG II – Beziehern darauf reagieren werde, wenn diese Mietforderungen präsentierten, die über dem Mittelwert des Mietspiegels liegen. Es sei nicht auszuschließen, dass hier nur der Wohnkostenzuschuss in Höhe des Mittelwertes gewährt würde und der darüber hinausgehende Anteil der Mietzahlung vom Hilfeempfänger selbst zu tragen sei.
Aber auch mietrechtlich sei die Forderung der GWW, soweit sie den Mittelwert des Mietspiegels übersteigt, nicht zu halten. Domann verwies hierzu auf die Vorgaben des Wiesbadener Mietspiegels, in dem ausdrücklich geregelt sei, dass nur in begründeten Ausnahmefällen über den Mittelwert des Mietspiegels hinausgegangen werden könne. Im Übrigen sei es gefestigte Rechtsprechung der Wiesbadener Gerichte, sich am Mittelwert zu orientieren.
Diese Einsicht scheine auch den Fachleuten bei der GWW allmählich zu dämmern. Beim Mieterschutzverein schließt man dies daraus, dass die GWW auf Einsprüche einzelner Mietparteien nun Wohnungsbesichtigungen angekündigt hat, um sich von der Berechtigung der Einwände im Einzelfall vor Ort zu überzeugen.
„Letzten Endes bleibt der GWW auch gar nichts anderes übrig, will sie nicht ein unübersehbares Prozessrisiko eingehen“, erklärte Domann. Den betroffenen Mieterinnen und Mietern rät der Mieterschutzvereins-Vorsitzende daher eindringlich, die Mieterhöhungsverlangen auf jeden Fall überprüfen zu lassen. Im Einzelfall könnten sich die Mieter viel Geld sparen.
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