Wiesbaden, den 04.11.2004
Nun doch kurze Kündigungsfrist für Altverträge?
Mieter mit vor dem 1.9.2001 geschlossenen Mietverträgen können hoffen: Die Koalitionsfraktion (SPD und Bündnis 90 / Die Grünen) hat nach langem Drängen des Deutschen Mieterbundes (DMB) beschlossen, die verunglückte Kündigungsfristen-Regelung nachzubessern.
Bislang waren Mieter mit älteren Verträgen, die längere Kündigungsfristen vorgaben, von der neuen einheitlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgeschlossen. Mieterschutzvereins-Geschäftsführer Jost Hemming: "Die kurzen Kündigungsfristen für Mieter waren eines der wichtigsten Ziele der Mietrechtsreform 2001 überhaupt. Mit dieser Reform sollte den Mietern mehr Mobilität und Flexibilität bei der Beendigung des Mietverhältnisses und bei notwendigen Umzügen eingeräumt werden. Wir wissen, wie sehr Tausende von Mieterhaushalten auf die verkürzten Kündigungsfristen warten." Der Mieterbund schätzt, dass zwei Drittel der vor dem 1.9.2001 geschlossenen Mietverträge Klauseln mit je nach Mietdauer verlängerten Kündigungsfristen enthalten.
Der Mieterschutzverein Wiesbaden rät: Wer jetzt seine Wohnung aufgeben möchte und damit nicht bis zur gesetzlichen Neuregelung warten kann, sollte den Vermieter unter Hinweis auf die anstehende Änderung auffordern, sich mit einer Beendigung des Vertrages mit 3-monatiger Frist einverstanden zu erklären. Lässt der Vermieter sich hierauf nicht ein, sollten sich Mitglieder des Mieterschutzvereins beraten lassen, ob es zweckmäßig ist, eine Kündigung mit der vertraglichen Frist noch vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung auszusprechen. „Auch wer bereits mit längerer Frist gekündigt hat, kann die Frist nach Inkrafttreten der Neuregelung durch eine erneute Kündigung mit 3-Monats-Frist noch abzukürzen“, sagte Jost Hemming.
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